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„Für ein Morgen!“ Über das Menschenrecht auf Zukunft
Ein radiophones Plädoyer von Markus Metz und Georg Seeßlen / Auf Wunsch wieder Online

Gibt es eigentlich ein Naturrecht, ein Menschenrecht auf Zukunft? Also auf etwas, das mehr ist als ein bloßes Überleben, ein Weitermachen, ein Nicht-Sterben.

Von Markus Metz und Georg Seeßlen

Nämlich ein Raum der Möglichkeiten, der Entscheidungen, der Veränderungen. Ein Weg ins Offene. Denn ein Mensch, für den es keine Zukunft gibt, ist ein elendes, ein gefangenes und gelähmtes Geschöpf. Mensch-Sein heißt Zukunft-Haben, und alles, was die Zukunft raubt, darf unmenschlich genannt werden. Und: Das Recht auf Zukunft beinhaltet nicht nur jene Rechte, die man den Menschen mit Gewalt nehmen kann, sondern auch jene, die man ihnen auf scheinbar sanftere Weise vorenthalten kann.

© RBB kulturradio,Perspektiven, 27.4.2017

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